UNO-Behindertenrechtskonvention
Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit BehinderungenDas UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK) gehört zu den Kernabkommen des internationalen Menschenrechtsschutzes. Es stellt eine wichtige Ergänzung des innerstaatlichen Behindertengleichstellungsrechts dar und betrifft diverse Bereiche wie zum Beispiel Bildung, Erwerb, ...