Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG)
Bundesgesetz vom 6. Oktober 1989 über die Arbeitsvermittlung und den PersonalverleihPersonalverleih und Arbeitsvermittlung stellen bedeutende Träger des Schweizer Wirtschaftssystems dar. Insbesondere der Personalverleih widerspiegelt das Bedürfnis des Arbeitsmarkts nach einer hohen Flexibilität im Bereich der Personalkapazität ohne Verpflichtung zur langfristigen Übernahme mit dem damit ...