Michaela Schmitz (Autor)
Die Fristberechnung nach römischem Recht
Zugleich ein Beitrag zu den Grundlagen der §§ 187-193 BGBSchon die Römer haben bei juristischen Fristen mit dem Tag als kleinster Einheit gerechnet (Zivilkomputation) und nur ausnahmsweise, etwa bei der Altersberechnung, den genauen Moment berücksichtigt (Naturalkomputation). Daraus ergibt sich das Folgeproblem, ob die sich bei der Zivilkomputation gegenüber ...
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