Der Grundstückkauf, Art. 216-221 OR
Der Gesetzestext zum Grundstückkauf (Art. 216–221 OR) ist – abgesehen von den 1991 eingeführten Regeln zum Vorkaufsrecht – bereits seit 1911 in Kraft und Gegenstand einer reichhaltigen Rechtsprechung. Die Kommentierung setzt sich mit den gesetzlichen Grundlagen wie deren Behandlung in Lehre und Praxis ...