Besitz und Sachherrschaft im öffentlichen Recht
Das Verwaltungsrecht knüpft Rechtspflichten entweder an individuelles Verhalten (Modell der Handlungsverantwortlichkeit) oder an Sachherrschaftsbeziehungen (Modell der Zustandsverantwortlichkeit). Im Unterschied zur Handlungsverantwortlichkeit ist die verfassungsrechtliche Begründung und Begrenzung von ...