Erbengemeinschaft – Erbenhaftung – Nachlassverwaltung, -insolvenz und -pflegschaft
„Allen gehört alles“: Die Erbengemeinschaft ist eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft, für die charakteristisch ist, dass ihr Vermögen als Ganzes den Mitgliedern gemeinschaftlich zugeordnet wird. Welche Rechte und (haftungsrechtlichen) Pflichten dies für die Gemeinschaft mit sich bringt und welche ...