Abgabenrecht in der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
Öffentlich-rechtliche Abgaben sind streitgeneigte Angelegenheiten. Dabei sind die den Finanzgerichten zugewiesenen Fälle (§ 33 FGO) von den hier behandelten Streitigkeiten über kommunale Abgaben zu unterscheiden. Letztere unterstehen der Zuständigkeit der allgemeinen Verwaltungsgerichte. Den Autoren ...