EU-Insolvenzverordnung
Kommentar zur Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren (EuInsVO) - Rechtsstand: Mai 2005Unterhält ein insolventes Unternehmen Niederlassungen in mehr als einem EU-Mitgliedstaat, dann muss geprüft werden, in welchem Land und bei welchem Gericht das Insolvenzverfahren eröffnet wird und welches Recht hierbei zur Anwendung kommt. Dies regelt die EG-Verordnung über Insolvenzverfahren (EuInsVO). ...