Das Verfassungsphänomen der Gleichheit contra legem
Nach überkommener Ansicht gilt für die Anwendung von Art. 3 Abs. 1 GG der Satz «Keine Gleichheit im Unrecht». Eine genauere Analyse des Spannungsverhältnisses zwischen Legalität und Egalität zeigt hingegen, daß eine pauschale Übernahme dieser Formel weder der allgemeine Gleichheitssatz noch andere verfassungsrechtliche ...