Universität und Landtag (1500–1700)
Akademische Landstandschaft im Spannungsfeld von reformatorischer Lehre, landesherrlicher Instrumentalisierung und ständischer Solidarität
Zwischen 1550 und 1567 stiegen die Universitäten Leipzig, Wittenberg und Jena zu Landständen des albertinischen bzw. ernestinischen Territoriums auf und erhielten damit das Recht, gemeinsam mit der landsässigen Ritterschaft, den Städten, den Grafen und Herren sowie den verbliebenen Prälaten ...