Existenz und Geltung des Rechts
Geltung gilt als die spezifische Existenzform des Rechts. Indes existieren Normen offensichtlich auch, wenn sie noch nicht gelten, aber bereits Gegenstand von Gesetzgebungsverfahren sind, oder in gerichtlichen Verfahren, in denen ihre mangelnde Geltung erst festgestellt wird. Die Entflechtung von Existenz ...