Die Schuldenbremse in den Bundesländern
Die Bundesländer müssen bis zum Jahr 2020 ihre strukturellen Defizite vollständig abbauen. So sieht es die in der Föderalismusreform II beschlossene Schuldenbremse vor. Bis dahin darf sich jedes Land, das keine Konsolidierungshilfen erhält, seine eigene Übergangsregelung geben. Wer dabei seine Ziele ...