Arbeitsrecht in der Kirche
Staatliches Arbeitsrecht und kirchliches DienstrechtZum Werk
Nach dem Staat sind die Kirchen der zweitgrößte Arbeitgeber in der Bundesrepublik. Sie regeln aufgrund des verfassungsrechtlich und kirchenvertraglich garantierten Selbstbestimmungsrechts in eigener Zuständigkeit die dienstvertraglichen Verhältnisse der ihnen zugeordneten Einrichtungen mit deren ...