Die allgemeine Beschwerdebefugnis Dritter
Eine praxisorientierte Übersicht drittbetroffener ParteienVerfügungen regeln nicht nur die Rechtsstellung der Verfügungsadressaten, sondern entfalten häufig auch eine Wirkung auf Dritte. Da theoretisch eine Vielzahl von Dritten betroffen sein kann, ist es von besonderem Interesse, eine vernünftige Abgrenzung zur Popularbeschwerde zu finden. Das Bundesgericht ...