Obligationenrecht: Die einzelnen Vertragsverhältnisse, Gesellschaftsrecht, Wertpapierrecht, Art. 363-1186 / Obligationenrecht. Allgemeine Bestimmungen. Art. 1-183 / Beziehungen zu dritten Personen - Art. 110-113 OR
Im 2. Titel zur Wirkung der Obligationen stehen die Bestimmungen zur Erfüllung/Nichterfüllung von Schuldverhältnissen im Vordergrund; deshalb gerät die Darstellung der Normen, die sich mit den Beziehungen zu dritten Personen befassen (Art. 110-113 OR) oft, gerade in den Standardwerken zum OR, zu kurz. ...