Die Beteiligung von Presseunternehmen am Rundfunk
Rechtsgutachten zur Novellierung des § 33 Abs. 3 LMG NRWPresseunternehmen mit marktbeherrschender Stellung dürfen nach dem nordrhein-westfälischen Medienrecht keinen beherrschenden Einfluss auf Rundfunkveranstalter ausüben. Das Maß der Beteiligung von Presseunternehmen am Rundfunk unterlag bisher einer Einzelfallentscheidung der Landesanstalt für Medien. ...