Die Lärmbelästigung in NRW aus ordnungsbehördlicher Sicht
Ein interkommunaler Vergleich nordrhein-westfälischer Großstädte ab 260.000 EinwohnendenKommunale Ordnungsdienste in NRW nehmen immer mehr Aufgabenfelder wahr, die in der Vergangenheit ausschließlich durch die Polizei bearbeitet wurden. Dazu gehören auch Lärmbelästigungen, die in das originäre Aufgabenportfolio der Ordnungsbehörden fallen. Vielerorts können diese Aufgaben, mangels personalstarker ...