Rückständige Hausgelder im Wohnungseigentumsrecht
Vorsichtsmaßnahmen, Beitreibung, DruckmittelEigentümer die mit ihren Wohngeldzahlungen im Rückstand sind, stellen ein erhebliches Problem für die übrigen Mitglieder der Gemeinschaft dar, auch wenn die übrigen Mitglieder der Gemeinschaft nicht mehr gesamtschuldnerisch für die säumigen Eigentümer haften, nachdem der Bundesgerichtshof im Jahr 2005 ...