Handbuch zum islamischen Recht Bd. III
Quellen des islamischen RechtsBand III des Handbuchs zum islamischen Recht befasst sich mit der Frage, welche Quellen als legitime ›Hinweise‹ (adilla, Sg. dalīl) betrachtet werden dürfen. Dalīl ist etwas, das auf eine Bedeutung hinweist. Rechtsquellen verweisen auf Normen; Methoden wiederum können auf Normen hinweisen, wenn man sie ...