BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement
Rechtliche GrundlagenDas betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Das Ziel ist, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern und krankheitsbedingte Kündigungen zu vermeiden. ...