Strukturbedingt unbestimmte Straftatbestände
Zur Verfassungswidrigkeit des § 315d StGBAnhand des Verbotes von Kraftfahrzeugrennen beweist die Arbeit, dass Art. 103 Abs. 2 GG ein Bestimmtheitsgebot nicht nur hinsichtlich des Normwortlauts, sondern auch hinsichtlich der Normsystematik zu entnehmen ist.
§ 315d StGB ist keiner normenklaren, konsistenten Auslegung zugänglich, weil der Gesetzgeber ...