Simone Weber (Autor)
Die Bedeutung des Schuldprinzips im Jugendstrafrecht
Unter besonderer Berücksichtigung des Zielkonflikts mit dem ErziehungsgrundsatzSchlagwortartig wird das Jugendstrafrecht als Erziehungsstrafrecht bezeichnet; der Erziehungsgrundsatz sei das zentrale Leitprinzip des Jugendstrafrechts, durch welches sich dieses vom allgemeinen Strafrecht unterscheidet. Dennoch hebt der Gesetzgeber in § 3 JGG hervor, dass auch bei jugendlichen Tätern ...
PREIS: