Haftung von Unternehmensorganen
Vorstände, Aufsichtsräte, GeschäftsführerZum Werk
Die Entwicklung in den vergangenen Jahren führt zunehmend dazu, dass die Haftung von Unternehmensorganen bei ausbleibenden Gewinnen und drohenden oder eingetretenen Insolvenzen eine stärkere Bedeutung erlangt hat. Auch hat der Gesetzgeber in diversen Gesetzen Regelungen geschaffen, die zu größerer ...