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Deine Suche ergab 7 TrefferMagische Pflanzen. Liebeskräuter, Heil- und Zauberpflanzen aus aller Welt
Illustrierte Ausgabe.
Die beiden Erfolgstitel »Von Druidentrank und Hexenkraut« und »Von Rosenöl und Sandelholz« jetzt im Doppelband. Schon seit vielen tausend Jahren wußten die Menschen um die Heilkraft und Magie der Pflanzen. Sei es als linderndes Kraut oder als Trank, um den Blick des Geliebten ...
Obligationenrecht II
Art. 530-964l OR inkl. Schluss- und Übergangsbestimmungen«Ein unentbehrlichesStandardwerk»
Die 6. Auflage des «BSK OR II» bringt die Kommentierung des gesamten Gesellschaftsrechts einschliesslich Rechnungslegungs-, Handelsregister- und Firmenrecht auf den neuesten Stand.
Der Kommentar bietet eine gründliche Kommentierung der Bestimmungen des neuen Aktienrechts, ...
Drogen auf Reisen
Wer die Werke der Beatniks mag, wird Stefan Haag lieben. Die Geschichten des Globetrotters, Psychonauten und Abenteurers sind so authentisch wie amüsant und dokumentieren seine Reisen in innere und äußere Räume. Sie stehen in der Tradition der BeatnikHeroes wie Jack Kerouac, Neal Cassady und Allen Ginsberg ...
Bundesgerichtsgesetz
BGGDas Bundesgerichtsgesetz (BGG) hat während seiner nunmehr rund zwölfjährigen Geltung sowohl in der praktischen Anwendung als auch in der wissenschaftlichen Erarbeitung eine dynamische Entwicklung erlebt. Mit der 3. Auflage des erfolgreichen Basler Kommentars zum BGG wird dieser Entwicklung Rechnung ...
Sequentieller Versuch zur HiL-unterstützten Validierung hybrider Antriebssysteme mit gekoppelten Antriebseinheiten
Diesel-hybride Antriebssysteme für Triebwagen können den Kraftstoffverbrauch und die Emissionen auf nicht elektrifizierten Strecken gegenüber konventionellen Dieseltriebwagen deutlich reduzieren. Die Auslegung solcher Antriebssysteme erfordert den Einsatz von Simulation und experimentellen Methoden. ...
Obligationenrecht II Art. 530-964 OR (Art. 1-6 SchlT AG, Art. 1-11 ÜBest GmbH
Art. 530-964 OR (Art. 1-6 SchlT AG, Art. 1-11 ÜBest GmbH)Der Basler Kommentar «ZGB/OR» hat seit über 20 Jahren in der Erläuterung des Schweizerischen Privatrechts Massstäbe gesetzt: perfekt auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten, unablässig zitiert und meinungsbildend. Sein regelmässiges Erscheinen macht ihn zum unentbehrlichen Ratgeber in einer dem ...