Recht hält jung
Zur Entstehung der Jugend aus rechtshistorischer Sicht: Deutschland im langen 19. Jahrhundert (ca. 1800-1919) (Lebensalter und Recht Band 9)Recht hält jung. Recht macht alt. Diese plakativen Sätze enthalten eine Annahme: Das Lebensalter ist Resultat einer sozialen Definition, zu der das Recht erheblich beiträgt. Altersgrenzen und altersspezifische Regeln legen fest, wann wir als Volljährige mit allen bürgerlichen Rechten ausgestattet sind. ...