Liebhaberei im Steuerrecht
Übt ein Steuerpflichtiger eine Tätigkeit aus ohne die Absicht, dadurch Einkünfte zu erzielen, so gilt dies als Liebhaberei. Dieser so schön klingende Begriff hat leider teilweise unschöne steuerliche Folgen. So können Betriebsausgaben nicht abgezogen werden, negative Einkünfte nicht mit anderen positiven ...