Juristische Geltung als Verbindlichkeit
"Juristische Geltung" bedeutet die Beachtlichkeit einer Norm für die Adressaten. Erzeugt werde sie durch "ordnungsgemäße Setzung". Die geltende Norm sei "rechtssystemintern" verbindlich. Ihre objektive Verpflichtungskraft sei eine außerjuristische Frage. Stephan Meyer zeigt, dass das Geltungsprädikat ...