Sozialrecht als öffentliches Wirtschaftsrecht
am Beispiel des Leistungserbringerrechts der gesetzlichen Krankenversicherung"Sozialrecht als öffentliches Wirtschaftsrecht" klingt wie eine provokante Dissonanz. Es scheint so, als solle eines der letzten Refugien der Rechtsordnung, das einer anderen, solidarischen Eigenlogik verpflichtet ist, erobert werden: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Ihre Funktion kann sie ...