Erwachsenenschutzrecht
Volljährige und urteilsfähige Personen können grundsätzlich selbständig handeln. Das Erwachsenenschutzrecht setzt ein, wenn Personen infolge eines sogenannten Schwächezustands (z.B. geistige Behinderung, psychische Störung, Demenzerkrankung) in ihrer Selbständigkeit beeinträchtigt sind. Das Erwachsenenschutzrecht ...