Die europäische Regelung der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung von Ehe- und Kindschaftsentscheidungen
Die EheGVO ist am 1.3.2001 in den Mitgliedstaaten der EU (mit Ausnahme Dänemarks) in Kraft getreten, um u.a. die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung familienrechtlicher Entscheidungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten zu beschleunigen und zu vereinfachen. Susanne Dornblüth setzt sich mit diesem Ziel ...