Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Was Ärzte und Bevollmächtigte für Sie in einem Notfall tun solltenFür alle Fälle vorsorgen
Niemand ist davor sicher, im Fall von Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Nur mittels Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht können Betroffene ihre Behandlungswünsche verbindlich festlegen und eine Amtsbetreuung vermeiden. ...