Beweiserhebung mittels Parteiaussage
Seit dem Inkrafttreten am 1. Januar 2011 sieht die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) für die förmliche Einvernahme einer Partei im Rahmen des Beweisverfahrens die beiden Beweismittel der Parteibefragung (Art. 191 ZPO) und der Beweisaussage (Art. 192 ZPO) vor.
Die vorliegende Dissertation bietet ...