Evaluation des neu eingeführten Jugendarrestes neben zur Bewährung ausgesetzter Jugendstrafe (§ 16a JGG)
Abschlussbericht im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für VerbraucherschutzMit dem „Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten“ vom 04.09.2012 (BGBl. I, S. 1854) wurden unter anderem das bislang in § 8 II JGG a.F. enthaltene „Koppelungsverbot“ von Jugendarrest und Jugendstrafe aufgehoben und der Arrest nach § 16a JGG eingeführt. § 16a JGG ist zum ...