Zivilgesetzbuch I
Art. 1–456 ZGBDer Basler Kommentar 'ZGB' hat seit über 20 Jahren in der Erläuterung des Schweizerischen Privatrechts Massstäbe gesetzt: perfekt auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten, unablässig zitiert und meinungsbildend. Sein regelmässiges Erscheinen macht ihn zum unentbehrlichen Ratgeber in einer dem stetigen ...