Rechtsnatur und Wirkung so genannter «atypischer Beherrschungsverträge»
Das Aktiengesetz definiert den Beherrschungsvertrag als einen Vertrag, durch den eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellt. Vertragsgestaltungen, wonach nur einzelne Leitungsbereiche oder Betriebe unterstellt oder ...