Sondergebiete des Lauterkeitsrechts
Der praktische Fall im Wettbewerbsrecht führt häufig über das UWG hinaus. Oft ist zu prüfen, ob es nicht auch andere, spezialgesetzliche Regelungen gibt, von denen eine wettbewerbsregulierende Wirkung ausgeht. So gelangt man in (für Zivilrechtler) entlegene Gebiete, wie z. B. das Heilmittelwerbe- oder ...