Michael Kaufmann (Autor), Tobias Tebben (Autor)
Die Prüfung kommunaler Unternehmen gemäß § 53 Abs. 1 HGrG
Ergänzend zur handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfung kommunaler Unternehmen kann nach § 53 Abs. 1 HGrG die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung geprüft werden. Viele Kommunen sind dazu durch landesrechtliche Vorgaben sogar verpflichtet. Zudem wird der Abschlussprüfer häufig beauftragt, über die ...
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