Schweizerisches Strafgesetzbuch - Handkommentar
Die Neuauflage des Handkommentars vier Jahre nach dem Erscheinen der Vorauflage trägt dem Umstand Rechnung, dass einerseits der Gesetzgeber mit immer höherer Kadenz den Regelungsgehalt des Strafgesetzbuches modifiziert und andererseits die Rechtsprechung die Auslegung der einschlägigen Normen stetig ...