Die Entstehung aus ungerechtfertigter Bereicherung, Art. 62-67 OR, Ausschluss der Rückforderung, Art. 66 OR. Band VI, 1. Abt., 3. Teilband, 2. Unterteilband
Was in der Absicht gegeben worden ist, einen rechtswidrigen oder unsittlichen Erfolg herbeizuführen, kann gemäss Art. 66 OR nicht zurückgefordert werden.
Der vorliegende Band zum Ausschluss der Rückforderung richtet sich gleichermassen an die Praxis und die Wissenschaft. Im ersten Abschnitt befindet ...