Band 783
der Reihe "Schriften zum Öffentlichen Recht"
69,90
€
inkl. MwSt
- Verlag: Duncker & Humblot
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 299
- Ersterscheinung: 10.06.1999
- ISBN: 9783428097135
Bau, Erhaltung, Betrieb und Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private nach dem FStrPrivFinG.
Was in anderen europäischen Ländern schon seit Jahrzehnten praktiziert wird, ist in der Bundesrepublik erst mit Erlaß des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes (FStrPrivFinG) vom 30. 8. 1994 möglich geworden: Errichtung, Unterhaltung und Finanzierung von Bundesfernstraßen können privaten Unternehmen übertragen werden, die im Gegenzug das Recht erhalten, von den Straßenbenutzern Mautgebühren zu erheben und sich auf diese Weise zu refinanzieren. Dringliche Straßenbauvorhaben, die mangels öffentlicher Mittel in absehbarer Zeit nicht realisiert werden könnten, sollen so zeitnah und ohne Belastung des Staatshaushalts umgesetzt werden.
Die kritische Untersuchung und Bewertung der Regelungen des FStrPrivFinG steht im Mittelpunkt der Abhandlung. Im Ersten Teil werden zunächst die herkömmliche Finanzierung über den Staatshaushalt sowie die verschiedenen Möglichkeiten privater Finanzierung (insbesondere Leasing-, Konzessions- und Betreibermodell) vorgestellt. Die Autorin widmet sich anschließend ausführlich den einzelnen Regelungen des FStrPrivFinG. Es wird untersucht, in welchem Umfang Private in den Fernstraßenbau einbezogen werden dürfen, welche konkreten Aufgaben einer Übertragung auf Private zugänglich sind und inwieweit dies Auswirkungen auf staatliche Verantwortungsbereiche hat. Auch die Probleme im Zusammenhang mit dem Gebührenerhebungsrecht der privaten Unternehmen ("isolierte" Beleihung, Gebührenhöhe, Erhebungsmodalitäten, automatische Gebührenerhebung) werden eingehend erörtert. Besondere Aufmerksamkeit gilt darüber hinaus den praktischen Fragen zur Umsetzung des FStrPrivFinG, insbesondere der Ausgestaltung des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens, Rechtsnatur und Inhalt der mit den privaten Unternehmern abzuschließenden (Konzessions-)Verträge sowie dem Erlaß der im Gesetz vorgesehenen Mautgebührenverordnung. Schließlich wird die Beteiligung Privater an der Erstellung und Finanzierung von Fernstraßen auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand gestellt. Dabei wird auch untersucht, ob Enteignungen zugunsten der privat erstellten und finanzierten Infrastrukturmaßnahmen zulässig sind. Eine zusammenfassende Bewertung der Frage, ob und inwieweit die vom Gesetzgeber verfolgten Ziele mit dem Gesetz erreicht werden können, bildet den Schluß.
Die kritische Untersuchung und Bewertung der Regelungen des FStrPrivFinG steht im Mittelpunkt der Abhandlung. Im Ersten Teil werden zunächst die herkömmliche Finanzierung über den Staatshaushalt sowie die verschiedenen Möglichkeiten privater Finanzierung (insbesondere Leasing-, Konzessions- und Betreibermodell) vorgestellt. Die Autorin widmet sich anschließend ausführlich den einzelnen Regelungen des FStrPrivFinG. Es wird untersucht, in welchem Umfang Private in den Fernstraßenbau einbezogen werden dürfen, welche konkreten Aufgaben einer Übertragung auf Private zugänglich sind und inwieweit dies Auswirkungen auf staatliche Verantwortungsbereiche hat. Auch die Probleme im Zusammenhang mit dem Gebührenerhebungsrecht der privaten Unternehmen ("isolierte" Beleihung, Gebührenhöhe, Erhebungsmodalitäten, automatische Gebührenerhebung) werden eingehend erörtert. Besondere Aufmerksamkeit gilt darüber hinaus den praktischen Fragen zur Umsetzung des FStrPrivFinG, insbesondere der Ausgestaltung des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens, Rechtsnatur und Inhalt der mit den privaten Unternehmern abzuschließenden (Konzessions-)Verträge sowie dem Erlaß der im Gesetz vorgesehenen Mautgebührenverordnung. Schließlich wird die Beteiligung Privater an der Erstellung und Finanzierung von Fernstraßen auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand gestellt. Dabei wird auch untersucht, ob Enteignungen zugunsten der privat erstellten und finanzierten Infrastrukturmaßnahmen zulässig sind. Eine zusammenfassende Bewertung der Frage, ob und inwieweit die vom Gesetzgeber verfolgten Ziele mit dem Gesetz erreicht werden können, bildet den Schluß.
Meinungen aus der Lesejury
Es sind noch keine Einträge vorhanden.