Cover-Bild Vorfragen im schweizerischen Zivilprozess
Band 12 der Reihe "Schriften zum Schweizerischen Zivilprozessrecht"
93,00
inkl. MwSt
  • Verlag: Dike Verlag Zürich
  • Genre: keine Angabe / keine Angabe
  • Seitenzahl: 338
  • Ersterscheinung: 01.12.2011
  • ISBN: 9783037514047
Sven Rüetschi

Vorfragen im schweizerischen Zivilprozess

Je nach Begriffsbestimmung und Zuordnung können Vorfragen Gegenstand jeder Entscheidung von Zivilgerichten bilden. Die Urteilsfindung erfordert die Beantwortung diverser verfahrens- bzw. materiellrechtlicher Fragen, die den Ausgang des Zivilprozesses bestimmen. Die vorliegende Basler Dissertation wagt den Versuch, dem Phänomen 'Vorfrage' eine Struktur zu verleihen und die Behandlung von verschiedenen Vorfragetypen im schweizerischen Zivilprozess zu beschreiben. Vorab erfolgt eine einlässliche theoretische Analyse der Vorfragenthematik. Die Qualifikation einer Frage als Vorfrage übt direkten Einfluss aus auf die Zuständigkeit (beispielsweise für die sog. fremdrechtliche Vorfrage), den Streitgegenstand, die Rechtshängigkeit, die Möglichkeit von Sistierung oder Überweisung, das anwendbare Verfahrensrecht (Prozessmaximen), das Entscheiddispositiv, die Anfechtung (Zwischenentscheid), die Wirkung (Rechtskraft) sowie die Vollstreckbarkeit, beschlägt mithin sämtliche Verfahrensabschnitte in einem Zivilprozess. Ferner werden ausgewählte Fälle von Vorfragen einer näheren Betrachtung unterzogen und praktische Beispiele beleuchtet. Behandelt werden namentlich der 'hypothetische Inzidentprozess' (insbesondere der Anwaltshaftpflichtprozess), der 'Vorfrage-Gestaltungsentscheid', die Stufenklage, das Bauhandwerkerpfandrecht (Bezahlung einer hinreichenden Sicherheit), die neuen Zuständigkeitsregelungen in Bezug auf immaterialgüterrechtliche Vorfragen (insbesondere die Zuständigkeit des Bundespatentgerichts, des Handelsgerichts bzw. der einzigen kantonalen Instanz) und ausgewählte Fragen des Insolvenzrechts aus international- und binnenzivilprozessualer Sicht (im Speziellen die Anerkennung von ausländischen Konkursen, die Anerkennung von ausländischen Urteilen im Rechtsöffnungsverfahren, die vorfrageweise Prüfung materieller Fragen im Verfahren auf Feststellung neuen Vermögens und die betreibungsrechtlichen Klagen mit Reflexwirkung auf das materielle Recht, etwa im Widerspruchsverfahren).

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