19,95
€
inkl. MwSt
- Verlag: Link, Carl
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 164
- Ersterscheinung: 07.2011
- ISBN: 9783556060988
Grundkurs Schulrecht VII
Religionsrecht in der Schule: Kopftuch, Kruzifix, Gebetsraum
Der Umgang mit Fragen des Religionsrechts und der religiösen Erziehung im Schulalltag ist immer komplexer und schwieriger geworden. Die vielfältigen Rechtsvorschriften und unterschiedliche Gerichtsentscheidungen zu religionsrechtlichen Themen machen es schwer, einen Überblick zu behalten. Die praxisorientierte Darstellung erläutert in einfacher und verständlicher Weise anhand von konkreten Rechtsfragen die rechtlichen Grundlagen, die hierzu ergangene Rechtsprechung und neueste Entwicklungen (so die Rechtsprechung zum Gebetsraum in der Schule, ein Urteil des VG Düsseldorf zum Weltanschauungsunterricht an öffentlichen Schulen, die neueste Rechtsprechung des EGMR und die Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention).
Aus dem Inhalt:
•Kurze Einführung in die sog. Weltreligionen
•Einführung in die rechtlichen Grundlagen, insbesondere in die verfassungs-, völker- und europarechtlichen Rahmenbedingungen des Religionsrechts
•Konkrete Rechtsfragen, wie z.B.: Ist ein gemeinsames Schulgebet in einer öffentlichen Schule zulässig? Ist eine Befreiung vom Sport oder Schwimmunterricht aus religiösen Gründen zulässig? Darf eine Lehrerin in einer öffentlichen Schule ein islamisches Kopftuch tragen? Ist die Einrichtung von islamischem Religionsunterricht rechtlich zulässig?
Aus dem Inhalt:
•Kurze Einführung in die sog. Weltreligionen
•Einführung in die rechtlichen Grundlagen, insbesondere in die verfassungs-, völker- und europarechtlichen Rahmenbedingungen des Religionsrechts
•Konkrete Rechtsfragen, wie z.B.: Ist ein gemeinsames Schulgebet in einer öffentlichen Schule zulässig? Ist eine Befreiung vom Sport oder Schwimmunterricht aus religiösen Gründen zulässig? Darf eine Lehrerin in einer öffentlichen Schule ein islamisches Kopftuch tragen? Ist die Einrichtung von islamischem Religionsunterricht rechtlich zulässig?
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