Band 4
der Reihe "Verfolgtengruppen im KZ Bergen-Belsen"
5,00
€
inkl. MwSt
- Verlag: Stiftung niedersächsische Gedenkstätten
- Themenbereich: Geschichte und Archäologie - Geschichte
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 40
- Ersterscheinung: 15.11.2019
- ISBN: 9783946991083
Homosexuelle im KZ Bergen-Belsen
Die Verfolgung homosexueller Männer in Deutschland hat eine lange Vorgeschichte. Seit der Reichseinigung von 1871 wurden durch den § 175 des Strafgesetzbuches homosexuelle Handlungen unter Männern bestraft. Eine strafrechtliche Verfolgung weiblicher Homosexualität gab es dagegen nicht. Das Reichsgericht beschränkte schließlich die im Gesetz als strafwürdig definierte „widernatürliche Unzucht“ auf „beischlafähnliche Handlungen“. Die Zahl der Verurteilungen nach § 175 war auch deshalb eher gering und erreichte 1912 mit 493 rechtskräftigen Urteilen ihren Höchststand. In der Weimarer Republik, die den § 175 unverändert übernahm, stieg die Zahl der Verurteilungen homosexueller Männer leicht an.
Die Nationalsozialisten polemisierten von Beginn an gegen Homosexuelle mit aggressiver Rhetorik. Sie seien „Volksschädlinge“, die den Bestand von Volk und Rasse gefährdeten, da sie nicht zu der im Konkurrenzkampf der Rassen erforderlichen Geburtensteigerung beitrügen. Homosexuelle entsprachen aus der Sicht des Nationalsozialismus zudem nicht seinem soldatischen Männlichkeitsideal und wurden zugleich als zur Cliquenbildung neigende potentielle Gegner betrachtet.
1935 wurde das Strafrecht gegen homosexuelle Männer massiv verschärft. Dies betraf sowohl den Straftatbestand als auch das Strafmaß. Nun wurden alle homosexuellen Handlungen oder auch nur homosexuell motiviertes Verhalten bestraft. Dafür brauchte nicht einmal mehr eine Berührung nachgewiesen zu werden. Das Strafmaß wurde auf bis zu zehn Jahre Zuchthaus angehoben. In der Folge stiegen die Verurteiltenzahlen rasant an. Hatte es 1934 noch weniger als 800 Urteile nach § 175 gegeben, stiegen die Zahlen 1936 auf 5.320, 1937 auf 8.271 und 1938 auf ein Maximum von 8.562 an. Erst mit Kriegsbeginn sanken die Zahlen wieder deutlich, da nun viele Männer zur Wehrmacht eingezogen wurden und die Verfolgungsapparate kriegsbedingt personell zunehmend ausgedünnt waren. Insgesamt lag die Zahl der Verurteilungen nach § 175 bis Kriegsende bei mehr als 45.000. Hinzu kamen zwischen 1939 und Mitte 1944 über 6.400 Verurteilungen von Homosexuellen durch Wehrmachtsgerichte.
Die Nationalsozialisten polemisierten von Beginn an gegen Homosexuelle mit aggressiver Rhetorik. Sie seien „Volksschädlinge“, die den Bestand von Volk und Rasse gefährdeten, da sie nicht zu der im Konkurrenzkampf der Rassen erforderlichen Geburtensteigerung beitrügen. Homosexuelle entsprachen aus der Sicht des Nationalsozialismus zudem nicht seinem soldatischen Männlichkeitsideal und wurden zugleich als zur Cliquenbildung neigende potentielle Gegner betrachtet.
1935 wurde das Strafrecht gegen homosexuelle Männer massiv verschärft. Dies betraf sowohl den Straftatbestand als auch das Strafmaß. Nun wurden alle homosexuellen Handlungen oder auch nur homosexuell motiviertes Verhalten bestraft. Dafür brauchte nicht einmal mehr eine Berührung nachgewiesen zu werden. Das Strafmaß wurde auf bis zu zehn Jahre Zuchthaus angehoben. In der Folge stiegen die Verurteiltenzahlen rasant an. Hatte es 1934 noch weniger als 800 Urteile nach § 175 gegeben, stiegen die Zahlen 1936 auf 5.320, 1937 auf 8.271 und 1938 auf ein Maximum von 8.562 an. Erst mit Kriegsbeginn sanken die Zahlen wieder deutlich, da nun viele Männer zur Wehrmacht eingezogen wurden und die Verfolgungsapparate kriegsbedingt personell zunehmend ausgedünnt waren. Insgesamt lag die Zahl der Verurteilungen nach § 175 bis Kriegsende bei mehr als 45.000. Hinzu kamen zwischen 1939 und Mitte 1944 über 6.400 Verurteilungen von Homosexuellen durch Wehrmachtsgerichte.
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