19,90
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inkl. MwSt
- Verlag: VVW GmbH
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 40
- Ersterscheinung: 17.01.2005
- ISBN: 9783899521870
Versicherungsaufsicht im Umbruch
Vortrag, gehalten auf dem 22. Münsterischen Versicherungstag am 20. November 2004
Der Umbruch der Versicherungsaufsicht, den wir derzeit erleben, ist mindestens so bedeutsam wie die 1994 erfolgte Deregulierung. Wie tief greifend die Änderungen sind, verdeutlicht der Vortrag anhand der VAG-Novelle 2004 und anhand des EU-Vorhabens Solvency II. Die VAG-Novelle 2004 enthält u.a. folgende Änderungen: Stärkung der direkten Rückversicherungsaufsicht, Einführung der Aufsicht über Versicherungsholdinggesellschaften und Verankerung von Sicherungsfonds für die Lebens- und private Krankenversicherung.
Mit Solvency II soll ein neues System für die Beurteilung der Gesamtsolvabilität von Versicherungsunternehmen entwickelt werden, das viel stärker an deren tatsächlichen Risiken orientiert ist als das derzeitige System. Die Finanzsolidität eines Unternehmens soll umfassend und zukunftsorientiert bestimmt werden, wobei die Bedingungen seines Geschäftsbetriebs und seines äußeren Umfelds ausreichend zu berücksichtigen sind; Solvency II geht also weit über die bisherigen Kernelemente der Finanzaufsicht (Eigenmittel, Rückstellungen und entsprechende Vermögensanlage) hinaus. Dieses Konzept hat voraussichtlich auch erhebliche Konsequenzen für die Aufsicht, die ein sehr viel breiteres Spektrum an Aufsichtsmitteln benötigt - quantitativer und qualitativer Art.
Mit Solvency II soll ein neues System für die Beurteilung der Gesamtsolvabilität von Versicherungsunternehmen entwickelt werden, das viel stärker an deren tatsächlichen Risiken orientiert ist als das derzeitige System. Die Finanzsolidität eines Unternehmens soll umfassend und zukunftsorientiert bestimmt werden, wobei die Bedingungen seines Geschäftsbetriebs und seines äußeren Umfelds ausreichend zu berücksichtigen sind; Solvency II geht also weit über die bisherigen Kernelemente der Finanzaufsicht (Eigenmittel, Rückstellungen und entsprechende Vermögensanlage) hinaus. Dieses Konzept hat voraussichtlich auch erhebliche Konsequenzen für die Aufsicht, die ein sehr viel breiteres Spektrum an Aufsichtsmitteln benötigt - quantitativer und qualitativer Art.
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