Cover-Bild Pensionsverpflichtungen in der Rechnungslegung
Band 198 der Reihe "Edition der Hans-Böckler-Stiftung"
0,00
inkl. MwSt
  • Verlag: Hans-Böckler-Stiftung
  • Genre: keine Angabe / keine Angabe
  • Ersterscheinung: 30.07.2014
  • ISBN: 9783865931887
Thorsten Sellhorn, Christian Barthelme

Pensionsverpflichtungen in der Rechnungslegung

Abbildung der betrieblichen Altersvorsorge nach IFRS, HGB und US-GAAP
Die Auseinandersetzung mit Pensionsverpflichtungen gehört zu den Kontrollaufgaben des Aufsichtsrates, und bei der Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge besitzt der Betriebsrat ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht.

Als Informationsgrundlage steht Aufsichts- und Betriebsräten für die Wahrnehmung dieser Aufgaben zwar der Jahresabschluss "ihres" Unternehmens zur Verfügung. Doch die dortigen Angaben zu Pensionsverpflichtungen bezeichnen selbst Experten der Rechnungslegung als komplex und intransparent. Hinzu kommt, dass je nach Durchführungsweg und Finanzierungsform der betrieblichen Altersvorsorge und in Abhängigkeit von der zugrunde liegenden Rechnungslegungsnorm verschiedene Informationen (nicht) vermittelt werden. Das entscheidende Handicap für den Jahresabschlussleser besteht jedoch darin, dass die Bilanz aufgrund von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten nicht immer die "volle Wahrheit" über die tatsächliche Verpflichtung des Unternehmens aus der betrieblichen Altersvorsorge gegenüber seinen Beschäftigten preisgibt.

Prof. Dr. Thorsten Sellhorn und Dipl.-Kfm. Christian Barthelme zeigen am Beispiel des Bayer-Konzerns, wie die tatsächliche Höhe der Pensionsverpflichtungen im Unterschied zum veröffentlichten Bilanzausweis trotzdem ermittelt werden kann. Zudem werden praktische Probleme der Vergleichbarkeit von Unternehmen mit unterschiedlich finanzierten Pensionszusagen angesprochen und anhand eines Beispiels erläutert.

Darüber hinaus geben die Autoren zukunftsweisende Empfehlungen, wie sich die Bilanzierungspraxis verbessern ließe mit dem Ziel, die wirklichen Verpflichtungen eines Unternehmens aus der Zusage von Altersvorsorgeleistungen offen zu legen.

Meinungen aus der Lesejury

Es sind noch keine Einträge vorhanden.