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inkl. MwSt
- Verlag: Grundeigentum
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 452
- Ersterscheinung: 01.04.2020
- ISBN: 9783937919546
Handbuch zum Berliner Mietendeckel und zum Mietspiegel 2019
Entscheidungssammlung und Kommentar
Mit Inkrafttreten des Berliner Mietendeckels müssen Vermieter und Verwalter mit zwei sich teilweise überlappenden und sich wechselseitig durchdringenden Systemen leben, die den Mietpreis bestimmen.
Denn nach wie vor gelten für alle preisfreien Wohnungen in Berlin die BGB-Vorschriften zu den Vereinbarungen über die Miete (§§ 556 bis 561 BGB). Nach wie vor sind Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nicht nur zulässig, sondern unbedingt empfehlenswert. Warum?
1. Der Vermieter darf die Mieterhöhungsbeträge vom Mieter zwar weder fordern noch entgegennehmen, solange der Mietendeckel gilt. Aber vereinbaren darf er sie. Dann startet er nach Ende des Mietendeckels mit der erhöhten Miete, und nicht mit der gedeckelten.
2. Sollte das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel verwerfen, kann sogar die Differenz zwischen der gedeckelten und der erhöhten Miete nachgefordert werden.
Das neue Handbuch zum Berliner Mietendeckel und zum Mietspiegel 2019 bietet zwei Vorteile in einem:
■ eine umfangreiche Kommentierung des Mietendeckelgesetzes und
■ eine äußerst detaillierte Darstellung des Berliner Mietspiegels 2019 und seiner Orientierungshilfe zur Ermittlung der ortsüblichen Miete.
Eine praxisbezogene Mischung aus Kommentar und Urteilsauszügen, um
■ jede Mieterhöhung auch in Kombination mit dem Mietendeckel sicher zu gestalten,
■ den Gang vor das Gericht schon im Keim zu vermeiden,
■ im Fall der Fälle gut munitioniert in ein Gerichtsverfahren zu gehen.
Ein Muss für jede Hausverwaltung, für jeden Mietsachbearbeiter, für Rechtsanwälte, Berater in Haus- und Grundbesitzervereinen oder Mieterorganisationen – kurzum: für jeden, der unmittelbar mit Wohnen in Berlin zu tun hat!
Denn nach wie vor gelten für alle preisfreien Wohnungen in Berlin die BGB-Vorschriften zu den Vereinbarungen über die Miete (§§ 556 bis 561 BGB). Nach wie vor sind Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nicht nur zulässig, sondern unbedingt empfehlenswert. Warum?
1. Der Vermieter darf die Mieterhöhungsbeträge vom Mieter zwar weder fordern noch entgegennehmen, solange der Mietendeckel gilt. Aber vereinbaren darf er sie. Dann startet er nach Ende des Mietendeckels mit der erhöhten Miete, und nicht mit der gedeckelten.
2. Sollte das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel verwerfen, kann sogar die Differenz zwischen der gedeckelten und der erhöhten Miete nachgefordert werden.
Das neue Handbuch zum Berliner Mietendeckel und zum Mietspiegel 2019 bietet zwei Vorteile in einem:
■ eine umfangreiche Kommentierung des Mietendeckelgesetzes und
■ eine äußerst detaillierte Darstellung des Berliner Mietspiegels 2019 und seiner Orientierungshilfe zur Ermittlung der ortsüblichen Miete.
Eine praxisbezogene Mischung aus Kommentar und Urteilsauszügen, um
■ jede Mieterhöhung auch in Kombination mit dem Mietendeckel sicher zu gestalten,
■ den Gang vor das Gericht schon im Keim zu vermeiden,
■ im Fall der Fälle gut munitioniert in ein Gerichtsverfahren zu gehen.
Ein Muss für jede Hausverwaltung, für jeden Mietsachbearbeiter, für Rechtsanwälte, Berater in Haus- und Grundbesitzervereinen oder Mieterorganisationen – kurzum: für jeden, der unmittelbar mit Wohnen in Berlin zu tun hat!
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