Band 165
der Reihe "Schriften zum Strafrecht"
69,90
€
inkl. MwSt
- Verlag: Duncker & Humblot
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 188
- Ersterscheinung: 14.06.2005
- ISBN: 9783428116645
Die Konkurrenz zwischen dem Strafverfahren und dem anwaltsgerichtlichen Verfahren in gleicher Sache
als Beispiel für die Disziplinarverfahren der freien Berufe.
Inwieweit konkurrieren anwaltsgerichtliche Verfahren und Strafverfahren in gleicher Sache miteinander?
Tobias Wagner untersucht zum einen, welchem Verfahren grundsätzlich und im Einzelfall der Vorrang gewährt werden soll. Bei der Betrachtung der Teilüberschneidung von anwaltsgerichtlichem und Strafverfahren wird auch auf den Begriff der "einheitlichen Pflichtverletzung" des § 113 Abs. 1 BRAO eingegangen. Zum anderen prüft er, ob ein Nebeneinander von anwaltsgerichtlichem und Strafverfahren (verfassungs-)rechtlich möglich, aber auch praktisch sinnvoll ist. Dabei legt er dar, welche Wirkungen das Strafverfahren hinsichtlich Tatsachenfeststellungen und Urteil auf das anwaltsgerichtliche Verfahren auslöst und ob andere Verfahrensabschlüsse (z. B. § 153a StPO) gleiche Wirkung auslösen können.
Aufgrund der Ähnlichkeit anderer berufsgerichtlicher Verfahrensvorschriften können die gefundenen Ergebnisse auch auf jene entsprechend angewendet werden.
Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Schmitz-Nüchterlein-Stiftung 2005.
Tobias Wagner untersucht zum einen, welchem Verfahren grundsätzlich und im Einzelfall der Vorrang gewährt werden soll. Bei der Betrachtung der Teilüberschneidung von anwaltsgerichtlichem und Strafverfahren wird auch auf den Begriff der "einheitlichen Pflichtverletzung" des § 113 Abs. 1 BRAO eingegangen. Zum anderen prüft er, ob ein Nebeneinander von anwaltsgerichtlichem und Strafverfahren (verfassungs-)rechtlich möglich, aber auch praktisch sinnvoll ist. Dabei legt er dar, welche Wirkungen das Strafverfahren hinsichtlich Tatsachenfeststellungen und Urteil auf das anwaltsgerichtliche Verfahren auslöst und ob andere Verfahrensabschlüsse (z. B. § 153a StPO) gleiche Wirkung auslösen können.
Aufgrund der Ähnlichkeit anderer berufsgerichtlicher Verfahrensvorschriften können die gefundenen Ergebnisse auch auf jene entsprechend angewendet werden.
Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Schmitz-Nüchterlein-Stiftung 2005.
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