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inkl. MwSt
- Verlag: Fachhochschulverlag Frankfurt a.M. Der Verlag für angewandte Wissenschaft
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 1120
- Ersterscheinung: 05.12.2018
- ISBN: 9783947273058
Leitfaden zum Arbeitslosengeld II
Der Rechtsratgeber zum SGB II
Arbeitslosenprojekt TuWas (Herausgeber)
Mit der 14. Auflage ist der Leitfaden in vielen Kapiteln grundlegend überarbeitet.
Ausführlicher behandelt werden die zahlreichen Probleme
– zur Abgrenzung von Einkommen und Vermögen, insbesondere bei Erbfällen;
– zur Anrechnung von Einkommen auf Alg II, auch unter Berücksichtigung des »Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung« (Befreiung von Eigenanteilen bei der Kita-Betreuung nach § 90 SGB VIII);
– zur vorläufigen Bewilligung nach § 41a SGB II.
Der in der Literatur zum SGB II häufig vernachlässigte Krankenversicherungsschutz wird noch eingehender dargestellt. Dabei werden bereits das »Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG)«, das für die Höhe der Beitragszuschüsse nach § 26 SGB II wichtig ist, und der »Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Verordnungsgesetz – TSVG)« berücksichtigt, das durch Neufassung der §§ 46, 49 SGB V den Wegfall des Krankengeldanspruchs bei lückenhaftem Nachweis der Arbeitsunfähigkeit verhindern soll.
Die für die Existenzsicherung wichtigen zusätzlichen Sozialleistungen, das Wohngeld, der Kinderzuschlag und der auf Kinder und Jugendliche vom 12. bis zum 17. Geburtstag ausgedehnte Unterhaltsvorschuss werden als Wege aus der SGB II-Grundsicherung umfassend vorgestellt.
Dem zum 1.1.2019 in Kraft getretenen »Zehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – 10. SGB-II-ÄndG)« wird ein neues Kapitel Q gewidmet.
Alle ab Januar 2019 geltenden Leistungserhöhungen, insbesondere durch die Regelsätze, sind berücksichtigt.
Die vielfältige, einschlägige Rechtsprechung ist mit Stand November 2018 eingearbeitet.
Gespannt sein darf man auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Sanktionsregeln. Mitte Januar 2019 verhandelt das Gericht.
Ausführlicher behandelt werden die zahlreichen Probleme
– zur Abgrenzung von Einkommen und Vermögen, insbesondere bei Erbfällen;
– zur Anrechnung von Einkommen auf Alg II, auch unter Berücksichtigung des »Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung« (Befreiung von Eigenanteilen bei der Kita-Betreuung nach § 90 SGB VIII);
– zur vorläufigen Bewilligung nach § 41a SGB II.
Der in der Literatur zum SGB II häufig vernachlässigte Krankenversicherungsschutz wird noch eingehender dargestellt. Dabei werden bereits das »Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG)«, das für die Höhe der Beitragszuschüsse nach § 26 SGB II wichtig ist, und der »Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Verordnungsgesetz – TSVG)« berücksichtigt, das durch Neufassung der §§ 46, 49 SGB V den Wegfall des Krankengeldanspruchs bei lückenhaftem Nachweis der Arbeitsunfähigkeit verhindern soll.
Die für die Existenzsicherung wichtigen zusätzlichen Sozialleistungen, das Wohngeld, der Kinderzuschlag und der auf Kinder und Jugendliche vom 12. bis zum 17. Geburtstag ausgedehnte Unterhaltsvorschuss werden als Wege aus der SGB II-Grundsicherung umfassend vorgestellt.
Dem zum 1.1.2019 in Kraft getretenen »Zehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – 10. SGB-II-ÄndG)« wird ein neues Kapitel Q gewidmet.
Alle ab Januar 2019 geltenden Leistungserhöhungen, insbesondere durch die Regelsätze, sind berücksichtigt.
Die vielfältige, einschlägige Rechtsprechung ist mit Stand November 2018 eingearbeitet.
Gespannt sein darf man auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Sanktionsregeln. Mitte Januar 2019 verhandelt das Gericht.
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