Cover-Bild Heinrich Triepel.
Band 51 der Reihe "Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht"
99,90
inkl. MwSt
  • Verlag: Duncker & Humblot
  • Genre: keine Angabe / keine Angabe
  • Seitenzahl: 605
  • Ersterscheinung: 05.11.1999
  • ISBN: 9783428092161
Ulrich M. Gassner

Heinrich Triepel.

Leben und Werk.
Die vorliegende Studie befaßt sich mit Leben und Werk Heinrich Triepels (1868-1946), einem der bedeutendsten deutschen Staats- und Völkerrechtler des 20. Jahrhunderts.

Im ersten Teil der Studie wird ein biographischer Überblick gegeben. Eine der wichtigsten Lebensleistungen Triepels war die Gründung der Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer. Er gehörte zu den "Vernunftrepublikanern" konservativer Prägung. Nach der von ihm so bezeichneten "legalen Revolution" 1933 bekannte er sich nicht zum Nationalsozialismus, sondern verstand sich als Enthusiast des Rechtsstaats und widersetzte sich Versuchen, die Staatsrechtslehrervereinigung und andere Organisationen gleichzuschalten.

Der zweite Teil der Arbeit ist der Werkanalyse gewidmet. Triepel hat zahlreiche innovative und richtungweisende Beiträge zum Staats- und Völkerrecht geleistet. Er gilt als Begründer der dualistischen Lehre im Völkerrecht. Triepel war einer der führenden Kritiker des staatsrechtlichen Positivismus. Er übertrug die Thesen der "Tübinger Schule der Interessenjurisprudenz" auf das Öffentliche Recht und entwickelte sie weiter zur "publizistischen Wertungsjurisprudenz". Auf dieser Grundlage hat er wesentlich zu einem materiellen Rechtsstaatsverständnis beigetragen. Er betrachtete die Grundrechte als "legalisierte Wertungen", sprach sich für die Anwendung des Gleichheitssatzes auf den Gesetzgeber aus und trat für die richterliche Kontrolle von Gesetzen ein. Daneben begründete er die Lehre von den immanenten Grenzen bei Verfassungsänderungen und plädierte für einen partiellen Delegationsvorbehalt. Ferner übte er Kritik am Parteienstaat moderner Prägung und formulierte in diesem Zusammenhang sein berühmtes Vier-Phasen-Modell der Entwicklung politischer Parteien. Viele seiner Auffassungen haben sich im Grundgesetz niedergeschlagen und gehören zu den Kernbestandteilen des heutigen Verfassungsverständnisses.

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