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inkl. MwSt
- Verlag: Walhalla und Praetoria
- Themenbereich: Gesellschaft und Sozialwissenschaften
- Genre: keine Angabe / keine Angabe
- Seitenzahl: 224
- Ersterscheinung: 09.05.2019
- ISBN: 9783802962141
Wehrdisziplinarrecht in Fällen
Rechtsprechung zu Dienstvergehen; von Alkohol- bis Waffenmissbrauch
Erstmalige kompakte Übersicht zum Wehrdisziplinarrecht
Welche Strafe droht bei Einbruch in die Kameradenehe? Darf sich ein Soldat außerhalb der Dienstzeit prügeln? Um wie viele Dienstgrade wird ein Unteroffizier bei unerlaubtem Fernbleiben degradiert?
Wehrdisziplinarrecht in Fällen stellt die rechtlichen Folgen von Disziplinarverstößen anhand höchstrichterlicher Rechtsprechung übersichtlich dar.
Enthalten sind Entscheidungen aus den Bereichen:
Alkohol
Drogen
Kameradschaft
Politische Treuepflicht
Sexuelle Belästigung
Vermögensdelikte
Waffen und Munition
Wehrdisziplinarrecht in Fällen ist speziell für Soldaten und Soldatinnen gedacht, um sich an den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu orientieren. Es bietet allen Betroffenen Einblicke im Sinne eines effektiven Rechtsschutzes und ist darüber hinaus auch für weitere Verfahrensbeteiligte überfällig, da das Wehrdisziplinarrecht längst nicht mehr mit einem „Orchideenfach“ verglichen werden kann.
Wehrdisziplinarrecht in Fällen wird empfohlen vom Deutschen BundeswehrVerband.
Welche Strafe droht bei Einbruch in die Kameradenehe? Darf sich ein Soldat außerhalb der Dienstzeit prügeln? Um wie viele Dienstgrade wird ein Unteroffizier bei unerlaubtem Fernbleiben degradiert?
Wehrdisziplinarrecht in Fällen stellt die rechtlichen Folgen von Disziplinarverstößen anhand höchstrichterlicher Rechtsprechung übersichtlich dar.
Enthalten sind Entscheidungen aus den Bereichen:
Alkohol
Drogen
Kameradschaft
Politische Treuepflicht
Sexuelle Belästigung
Vermögensdelikte
Waffen und Munition
Wehrdisziplinarrecht in Fällen ist speziell für Soldaten und Soldatinnen gedacht, um sich an den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu orientieren. Es bietet allen Betroffenen Einblicke im Sinne eines effektiven Rechtsschutzes und ist darüber hinaus auch für weitere Verfahrensbeteiligte überfällig, da das Wehrdisziplinarrecht längst nicht mehr mit einem „Orchideenfach“ verglichen werden kann.
Wehrdisziplinarrecht in Fällen wird empfohlen vom Deutschen BundeswehrVerband.
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